Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Beratungs- und Interim-Management-Leistungen von David Zion (nachfolgend „Auftragnehmer"). Stand: Juni 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Interim-Management- und sonstige Dienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrags ist die im jeweiligen Angebot oder in der gesonderten Vereinbarung beschriebene Dienstleistung, insbesondere in den Bereichen IT-Sicherheit, NIS2- und KRITIS-Beratung, ISMS und ISO 27001, EU AI Act sowie IT-Strategie und Interim Management.
(2) Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Tätigkeit (Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist.
(3) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als selbständiger Unternehmer. Es besteht keine persönliche, zeitliche oder organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers und kein Weisungsverhältnis im Sinne eines Arbeitsverhältnisses. Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei und kann zur Erbringung der Leistung qualifizierte Dritte einsetzen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Kontaktaufnahme.
(2) Ein Vertrag kommt durch ein Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande, oder durch eine von beiden Seiten unterzeichnete gesonderte Vereinbarung. Die Textform (z. B. E-Mail) genügt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die auf einer nicht rechtzeitigen oder unvollständigen Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach dem vereinbarten Honorar zusätzlich vergütet.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der im Angebot oder in der gesonderten Vereinbarung getroffenen Regelung (z. B. Tagessatz oder Pauschale). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die Vergütung für tatsächlich geleistete Tätigkeit.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Reisezeiten und Reisekosten sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallende Auslagen werden gesondert nach Vereinbarung erstattet.
(4) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei längeren Mandaten Abschlagsrechnungen, in der Regel monatlich, zu stellen.
§ 6 Leistungszeit und Verfügbarkeit
Vereinbarte Termine und Zeitfenster werden nach besten Kräften eingehalten. Verbindliche Fristen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Ein vereinbarter Leistungsumfang (z. B. Tage pro Woche) wird einvernehmlich abgestimmt.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(2) Eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) des Auftraggebers geht diesen Regelungen vor, soweit sie wirksam vereinbart wurde.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung als Referenz zu benennen. Ohne Zustimmung erfolgt keine Referenznennung.
§ 8 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) An den im Rahmen des Auftrags speziell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Dokumentationen, Richtlinien) erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.
(2) An allgemeinem Know-how, Methoden, Vorlagen und Werkzeugen, die der Auftragnehmer unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat oder einsetzt, behält der Auftragnehmer sämtliche Rechte.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der von ihm eingesetzten Personen.
§ 10 Laufzeit und Beendigung
(1) Beginn, Dauer und Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Einzelvereinbarung. Fehlt eine Regelung, gelten die gesetzlichen Vorschriften für Dienstverträge.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Krankheit), berechtigen ihn, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verzögerung besteht nicht.
§ 12 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung im Zusammenhang mit der Website ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Erfordert die Auftragsdurchführung eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.