Der Ansatz
Vier Risikoklassen
Nicht jede Anwendung wird gleich behandelt. Der AI Act sortiert nach dem Risiko für Menschen: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Anwendungen mit Transparenzpflichten und der große Rest mit minimalem Risiko.
Wissen für die Geschäftsführung
Welche Pflichten der Einsatz von KI im Unternehmen auslöst, warum die Kompetenzpflicht schon seit Februar 2025 gilt und was der Digital Omnibus an den Fristen geändert hat. Zusammengestellt aus den Fragen, die mir Geschäftsführer derzeit am häufigsten stellen.
01 Einordnung
Der EU AI Act, im Deutschen KI-Verordnung, ist die Verordnung (EU) 2024/1689. Anders als bei NIS2 gibt es hier kein deutsches Umsetzungsgesetz, das den Inhalt vorgibt. Eine Verordnung gilt unmittelbar, das nationale Recht regelt nur, wer sie überwacht. Wer also wissen will, was für ihn gilt, schaut in den Verordnungstext selbst.
Der Ansatz
Nicht jede Anwendung wird gleich behandelt. Der AI Act sortiert nach dem Risiko für Menschen: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Anwendungen mit Transparenzpflichten und der große Rest mit minimalem Risiko.
Ihre Rolle
Wer KI im eigenen Haus einsetzt, ist Betreiber. Wer sie entwickelt oder unter eigener Marke weitergibt, ist Anbieter und hat deutlich mehr Pflichten. Nach Art. 25 kann ein Betreiber ungewollt zum Anbieter werden.
Die Aufsicht
Das KI-Durchführungsgesetz bündelt die Aufsicht bei der Bundesnetzagentur. Der Bundestag hat es am 11. Juni 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 zugestimmt. Dort entstehen auch eine Beschwerdestelle und ein KI-Reallabor.
Der häufigste Irrtum: "Wir bauen keine KI, also betrifft uns das nicht." Wer im Unternehmen einen Chatbot, ein Übersetzungswerkzeug oder eine Bewerbervorauswahl mit KI nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Zwei Pflichten greifen dann sofort und unabhängig von der Risikoklasse: die Kompetenzpflicht aus Art. 4 und das Verbot der Praktiken aus Art. 5.
02 Fristen
Der AI Act tritt in Stufen in Kraft. Der Digital Omnibus on AI hat die Fristen für Hochrisiko-Systeme deutlich nach hinten geschoben, an den bereits geltenden Pflichten aber nichts geändert. Die folgende Übersicht zeigt beide Lesarten nebeneinander.
Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben.
| Pflicht | Ursprünglich | Nach Digital Omnibus |
|---|---|---|
| Art. 4 KI-Kompetenz | 02.02.2025 | unverändert |
| Art. 5 verbotene Praktiken | 02.02.2025 | unverändert |
| Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck | 02.08.2025 | unverändert |
| Art. 99 Bußgelder | 02.08.2025 | unverändert |
| Art. 50 Transparenzpflichten | 02.08.2026 | unverändert |
| Hochrisiko nach Anhang III | 02.08.2026 | 02.12.2027 |
| Hochrisiko nach Anhang I, in Produkte eingebettet | 02.08.2027 | 02.08.2028 |
Rechtsstand: Das Europäische Parlament hat den Digital Omnibus am 16. Juni 2026 angenommen, der Rat am 29. Juni 2026. Verbindlich wird er mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Bis dahin gelten formal die ursprünglichen Fristen. Für die Planung heißt das: Beim Aufbau bekommen Sie Luft, bei Kompetenz und Verboten nicht. Diese Angaben sind Stand Juli 2026 und ersetzen keine Rechtsberatung.
03 Kompetenzpflicht
Diese Pflicht wird regelmäßig übersehen, weil alle auf die Hochrisiko-Fristen schauen. Art. 4 verlangt von Anbietern und Betreibern, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen Personen zu sorgen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025, unabhängig von Risikoklasse, Branche und Unternehmensgröße.
04 KI-Governance
In den meisten Unternehmen wird KI längst genutzt, nur weiß niemand genau, wo und von wem. Der Aufbau einer KI-Governance folgt deshalb einer festen Reihenfolge, die mit Transparenz beginnt und nicht mit Richtlinien.
Welche KI-Werkzeuge sind im Einsatz, in welchen Prozessen, mit welchen Daten und wer hat sie eingeführt. Erfahrungsgemäß taucht dabei mehr auf, als die Geschäftsführung erwartet, weil vieles über Fachbereiche und Cloud-Abos hereinkam.
Jedes System wird einer Risikoklasse zugeordnet und die eigene Rolle geklärt: Betreiber oder doch Anbieter. Hier entscheidet sich, welche Pflichten tatsächlich greifen und welche Diskussionen Sie sich sparen können.
Eine Leitlinie der Geschäftsführung, eine handhabbare Richtlinie für die tägliche Nutzung und eine benannte verantwortliche Person. Dazu der Freigabeweg für neue Werkzeuge und die Schnittstelle zum Datenschutz.
Kompetenzpflicht nach Art. 4 erfüllen und dokumentieren, das KI-Register pflegen, Vorfälle und Fehlentscheidungen erfassen. Erst damit wird aus einer Regelung ein System, das einer Prüfung standhält.
Das KI-Register als Einstieg: Je System gehören hinein: Bezeichnung und Anbieter, Zweck und betroffene Prozesse, verantwortliche Rolle, Risikoklasse, verarbeitete Datenarten mit Bezug zum Datenschutz, Umgang mit den Ergebnissen und der Stand der Schulung. Das ist keine ausdrückliche Pflicht für jeden Betreiber. Ohne dieses Verzeichnis lässt sich Ihre Betroffenheit aber weder bestimmen noch belegen.
05 Normen
Die Frage kommt sofort, sobald ein Unternehmen ISO 27001 kennt: Gibt es das auch für KI? Ja, seit Dezember 2023. Nur ist die Wirkung eine andere, als viele annehmen.
ISO/IEC 42001 ist die erste zertifizierbare Norm für ein KI-Managementsystem, mit 38 Maßnahmen in neun Bereichen. Sie schafft geordnete Verantwortlichkeiten, belegt gegenüber Kunden und Aufsicht eine reife KI-Governance und lässt sich gut mit einem bestehenden ISMS nach ISO 27001 verbinden.
Eine Zertifizierung macht Sie nicht automatisch AI-Act-konform. ISO/IEC 42001 ist Stand 2026 keine harmonisierte Norm. Die Konformitätsvermutung nach Art. 40 entsteht nur über harmonisierte europäische Normen, an denen noch gearbeitet wird. Wer jetzt aufbaut, arbeitet vor und ersetzt damit keine Konformitätsbewertung.
06 Häufige Fragen
Die folgenden Fragen kommen in fast jedem Erstgespräch. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, stellen Sie sie mir gern direkt.
Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689, im Deutschen KI-Verordnung genannt. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt als Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, anders als eine Richtlinie braucht sie also kein nationales Umsetzungsgesetz. Der Ansatz ist risikobasiert: Je höher das Risiko einer Anwendung für Menschen, desto strenger die Pflichten. Unterschieden werden verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Systeme mit Transparenzpflichten und Anwendungen mit minimalem Risiko.
Ja, in Teilen. Wer ein KI-System im Unternehmen einsetzt, ist Betreiber im Sinne von Art. 3 Nr. 4 der KI-Verordnung. Damit greifen unabhängig von der Risikoklasse die Kompetenzpflicht nach Art. 4 und das Verbot der Praktiken aus Art. 5. Die umfangreichen Pflichten für Hochrisiko-Systeme treffen Sie nur, wenn Sie solche Systeme tatsächlich einsetzen. Vorsicht ist bei Art. 25 geboten: Wer ein System unter eigener Marke weitergibt oder seinen Zweck wesentlich ändert, wird rechtlich zum Anbieter und trägt dann deutlich mehr Verantwortung.
Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen Personen zu sorgen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Diese Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 und ist an keine Risikoklasse und an keine Unternehmensgröße gebunden. Der Digital Omnibus hat daran nichts geändert. Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Format vor, verlangt aber ein Niveau, das zur Rolle der Beschäftigten und zum Einsatzkontext passt. In der Praxis heißt das: Schulung durchführen, Inhalte und Teilnehmer dokumentieren, regelmäßig auffrischen.
Der Digital Omnibus on AI verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-Systeme. Eigenständige Systeme nach Anhang III sollen statt ab dem 2. August 2026 erst ab dem 2. Dezember 2027 erfasst werden, in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I statt ab August 2027 erst ab dem 2. August 2028. Unverändert bleiben die Kompetenzpflicht und die Verbote seit Februar 2025, die Regeln für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und die Bußgeldvorschriften seit August 2025 sowie die Transparenzpflichten aus Art. 50 ab August 2026. Das Europäische Parlament hat den Omnibus am 16. Juni 2026 angenommen, der Rat am 29. Juni 2026. Verbindlich wird er mit der Veröffentlichung im Amtsblatt.
Art. 5 listet sie abschließend auf. Für Unternehmen am wichtigsten sind drei: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, abgesehen von medizinischen und sicherheitstechnischen Ausnahmen. Social Scoring, also die Bewertung von Menschen anhand ihres Sozialverhaltens, ausdrücklich auch durch private Unternehmen. Und biometrische Kategorisierung nach Merkmalen wie Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung. Diese Verbote gelten seit Februar 2025 und sind mit dem höchsten Bußgeldrahmen belegt.
Die Sanktionen sind in Art. 99 der KI-Verordnung dreistufig geregelt und seit dem 2. August 2025 anwendbar. Für verbotene Praktiken nach Art. 5 sind bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen, je nachdem welcher Betrag höher ist. Für Verstöße gegen Anbieter- und Betreiberpflichten sind es bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent, für falsche oder irreführende Angaben gegenüber Behörden bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt eine Besonderheit: Nach Art. 99 Abs. 6 zählt der jeweils niedrigere der beiden Beträge.
Die Aufsicht bündelt das KI-Durchführungsgesetz bei der Bundesnetzagentur. Der Bundestag hat es am 11. Juni 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 zugestimmt. Die Bundesnetzagentur wird zentrale Marktüberwachungsbehörde, soweit die Aufgabe nicht bei einer Fachbehörde liegt. Dort entstehen zudem eine Koordinierungs- und Kompetenzstelle sowie eine Anlaufstelle für Beschwerden. Vorgesehen ist außerdem mindestens ein KI-Reallabor, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht erprobt werden können.
Nein, nicht automatisch. ISO/IEC 42001 ist seit Dezember 2023 die erste zertifizierbare Norm für ein KI-Managementsystem und umfasst 38 Maßnahmen in neun Bereichen. Sie ist eine sehr gute Grundlage und belegt gegenüber Kunden und Aufsicht eine geordnete KI-Governance. Sie ist aber Stand 2026 keine harmonisierte Norm unter dem AI Act. Die Konformitätsvermutung nach Art. 40 entsteht nur über harmonisierte europäische Normen, die noch erarbeitet werden. Wer ISO/IEC 42001 aufbaut, arbeitet also vor, ersetzt damit aber keine Konformitätsbewertung.
Ein Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme ist der praktische Einstieg in die KI-Governance. Sinnvoll sind je System: Bezeichnung und Anbieter, Zweck und betroffene Prozesse, verantwortliche Rolle im Haus, Einstufung nach Risikoklasse, Art der verarbeiteten Daten und die Schnittstelle zum Datenschutz, Umgang mit den Ergebnissen sowie der Stand der Schulung. Das Register ist keine ausdrückliche Pflicht für jeden Betreiber, ohne dieses Verzeichnis lässt sich aber weder die eigene Betroffenheit bestimmen noch gegenüber Dritten belegen.
Die drei Regelwerke überschneiden sich stärker, als es zunächst aussieht. Rollen, Risikomethode, Dokumentenlenkung, Schulungsnachweise und Lieferantenprüfung brauchen Sie in allen dreien. Wer bereits ein Informationssicherheits-Managementsystem betreibt, kann die KI-Governance darin verankern, statt eine zweite Struktur danebenzustellen. Das spart Aufwand und vermeidet widersprüchliche Regelungen. Mehr dazu auf den Seiten zu ISO 27001 und NIS2.
Die Schulung zur KI-Kompetenz erfüllt die Pflicht aus Art. 4 und liefert zugleich den Nachweis. Für Bestandsaufnahme, KI-Register und die passenden Regeln begleite ich Sie darüber hinaus als vCISO.